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Wesentliche Änderung der Transferzeiten

ACHTUNG ab 01.07.2017 tritt eine ganz wesentliche Änderung im Bereich der Transferzeiten in Kraft.

NEU
Ab 01.07.2017 - Amtliche Freigaben im Nachwuchsbereich - gemäß § 12 (1) Reg.

Für Nachwuchsspieler nach dem vollendeten 15. Lebensjahr (spielberechtigt auch für Erwachsenenmannschaften) gibt es ab dem Spieljahr 2017/18 - analog zu allen Übertritten des Erwachsenenbereiches - nur mehr die Möglichkeit in den Hauptübertrittszeiten (diesjährig von 05. - MO/17.07. bzw. von 07.01. - 06.02.2018) zu wechseln.

Nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Kontrollausschuss des zuständigen Landesverbandes - ggf. unter Anhörung der Beteiligten - einen Übertritt im Zeitraum zum 30.09. oder 31.03. eines jeden Jahres genehmigen.

WARUM?
Mit der Einschränkung der amtlichen Freigabe soll verhindert werden, dass viele Nachwuchsspieler über 15 Jahre sowie Vereine den Vorteil der erweiterten Nachwuchsübertrittszeit während des bereits lfd. Spielbetriebes eher für die Spielberechtigung im Erwachsenenbereich nutzen. Einerseits um Kaderschwächen auszufüllen und andererseits waren die bisherigen Hauptschwerpunkte "sportliche Verbesserungsmöglichkeit" oder "Fehlen einer Betätigungsmöglichkeit" eher vorgeschobene Beweggründe.

Die bis dato großzügige Auslegung der Regulativ-Richtlinie einzelner ÖFB-Landesverbände soll nun einheitlich zur Anwendung gelangen.

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